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Dachverband der Kritischen
Aktionärinnen und Aktionäre
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Was sind Namensaktien?
Seit der Änderung des deutschen Aktiengesetzes zum 01. Januar 1998 können Aktiengesellschaften statt der gewohnten Inhaberaktien auch Namensaktien ausgeben. Umgestellt haben bisher Allianz, Bayer, E.on, Siemens, Dt. Telekom, Dt. Post, Postbank, Daimler, Lufthansa sowie die Deutsche Bank.
Um alle Aktionärsrechte wahrnehmen zu können, müssen Sie sich im Aktienregister der Firma eintragen lassen. Damit kennt das Unternehmen Ihren Namen, Ihre Anschrift, Ihr Geburtsdatum und die Zahl Ihrer Aktien.
Die Einladung zur Hauptversammlung erhalten Sie nicht mehr von Ihrer Depotbank, sondern direkt von der jeweiligen Aktiengesellschaft. Bei Ihr müssen Sie auch die Eintrittskarte bestellen, um eine Hauptversammlung zu besuchen.
Wenn Sie Ihre Stimmrechte an eine Bank oder Aktionärsvereinigung übertragen möchten, müssen Sie die speziellen Formulare verwenden, die Ihnen die Aktiengesellschaft dafür zuschickt. Auf diesen Formularen steht Ihr Name. Die Firma erfährt also, an wen Sie Ihre Stimmen weitergeben!
Die Einführung der Namensaktie hat einige Probleme mit sich gebracht, die unter Stichworten wie „gläserner Aktionär“ auch in den Medien diskutiert wurden. Wir haben zusätzlich darauf hingewiesen, dass Namensaktien besonders für Belegschaftsaktionärinnen und -aktionäre erhebliche Nachteile verursachen.
Wenn Sie uns Stimmrechte von Namensaktien übertragen möchten, müssen Sie das Formular verwenden, das Sie dafür von der jeweiligen Aktiengesellschaft erhalten haben. Bitte stellen Sie die Vollmacht 2b auf unseren Verband aus und schicken das Formular im Original an uns. Bitte verwenden Sie nicht den beiliegenden Freiumschlag der AG!
Falls Sie allen Vorschlägen von Vorstand und Aufsichtsrat zustimmen möchten, bitten wir Sie, einen anderen Stimmrechtsvertreter als uns zu beauftragen. Bei Vollmachten an uns kreuzen Sie deshalb bitte nicht das Kästchen „im Sinne der Verwaltung“ an, sondern das Kästchen darunter. Auf der Rückseite können Sie uns Weisungen erteilen. Die Vollmacht ist jedoch auch ohne Weisungen gültig!
Bitte beachten Sie auch, dass Sie diese Vollmacht zu jeder Hauptversammlung erneut erteilen müssen, denn eine Dauervollmacht ist bei Namensaktien leider nicht möglich.